Glossar
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Vereinsfinanzen
Damit der Verein seine Inhalte pflegen und den Zweck erfüllen kann, braucht er Geld. Die Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus den Mitgliederbeiträgen, Spenden, Subventionen, Einkünften aus Verkäufen und Dienstleistungen sowie weiteren Quellen. Gibt der Verein seine laufenden Einkünfte nicht aus, bildet er ein Vermögen. Die Vereinsfinanzen müssen sorgfältig und kompetent verwaltet werden. Dafür sind der Vorstand und das Finanzressort zuständig. Die Rechnung muss korrekt geführt (Kassieramt, Quästorin) und in der Vereinsversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Finanzplanung und Budgetierung ist eine wichtige Aufgabe des Vorstands (Strategie). Er muss für die Mittelbeschaffung und die Kontrolle der Mittelverwendung sorgen und der Mitgliederversammlung darüber Rechenschaft ablegen.
Frage
Unser Verein möchte gerne ein TWINT-Konto eröffnen, dafür brauchen wir gemäss den Anforderungen von TWINT eine «UID» – wie erhalten wir eine solche?
Antwort
Eine UID ist eine Unternehmens-Identifikations-Nummer, die jedes in der Schweiz aktive Unternehmen erhält. Unternehmen, die u.a. im Handelsregister eingetragen oder die bei einer AHV-Ausgleichskasse gemeldet sind, erhalten diese UID automatisch. Kleinere Vereine, die weder im Handelsregister eingetragen sind noch AHV-pflichtige Löhne auszahlen, können direkt beim Bundesamt für Statistik ein entsprechendes Formular zur Beantragung der UID anfordern: E-Mail: uid@bfs.admin.ch, Telefon +41 800 20 20 10 Der Anmeldung sind die aktuellen Statuten beizulegen.