Rückkommensantrag
Frage
Wann treten Beschlüsse der Vereinsversammlung in Kraft?
Antwort
Die gefassten Beschlüsse treten erst nach Abschluss der Versammlung in Kraft, sofern nicht ein späterer Zeitpunkt beschlossen wurde. Bis zum Ende der Versammlung kann ein Rückkommensantrag (Ordnungsantrag) gestellt werden, um erneut über einen Beschluss abzustimmen, wenn es dafür wichtige Gründe gibt. Es ist demnach nicht zulässig, dass z.B. eine Statutenänderung unmittelbar nach deren Beschluss an der Versammlung selber noch in Kraft tritt.